In guter Tradition haben die Liekendeeler wieder 400 Blumengrüße in einem Hamburger Pflegeheim überreicht. Und suchen wieder Paten…
Seit 15 Jahren kommen die Störtebeker Liekendeeler jeden 4. Advent ins Pflegeheim am Husarendenkmal und überreichen im persönlichem Gespräch allen Bewohnern sowie Angestellten persönlich einen weihnachtlichen Blumengruß in Form eines Weihnachtssterns. Letztes Jahr hatten uns dazu auch noch Klinik Clowns aus Hamburg begleitet. Leider ist es uns dieses Jahr pandemiebedingt nicht möglich die Blumen persönlich zu verteilen. Aber gerade in diesem Jahr dürfen wir den Bewohnern des Pflegeheimes die Blumen nicht vorenthalten. Deshalb suchen wir für die 400 Weihnachtssterne erneut zahlende Blumenpaten.
Dieses Mal wird jeder Stern in einem schicken Tonübertopf inklusive unserer Weihnachtskarte durch das Pflegeheim-Personal stellvertretend überreicht. Mit Ihrer Geldspende können Sie jetzt automatisch eine der Blumenpatenschaften übernehmen und spenden so den häufig sehr einsamen Menschen im Altersheim übergebenen Weihnachtsstern etwas Trost und Geborgenheit. Gleichzeitig helfen Sie uns mit Ihrer Geldspende die finanzielle Unterstützung unserer weiteren gemeinnützigen Engagements bei der Deutsche Seemannsmission HH-Altona, den Klinik-Clowns Hamburg e.V., der Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V., dem Museum für Hamburgische Geschichte oder der Stiftung phönikks u.v.m. zu realisieren.
Egal, ob Privatperson, Firma oder Institution: Jeder ist herzlich eingeladen, eine der limitierten Patenschaften für dieses Jahr zu übernehmen. Jeder Blumenpate wird im Rahmen unserer Aktion namentlich in Form Danksagungspostings – auch gerne mit Logo – auf der Website und den Sozialen Medien erwähnt.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Spende auf unserem Spendenkonto mit dem Betreff ‚Blumenpatenschaft Weihnachten 2020‘. Seit 2012 ist die Gemeinnützigkeit unseres Vereins durch das Finanzamt Hamburg-Nord, mit Bescheid vom 01.06.2012 bestätigt. Somit dient Ihnen die beigefügte Seite 2 dieser Urkunde in Verbindung mit Ihrem Überweisungsbeleg direkt als vereinfachter Spendennachweis für Ihre Steuererklärung (bis zu einem Spendenbetrag von EUR 200,- gem. §50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. B EStDV). Bei Einzelspenden über EUR 200,- stellen wir Ihnen selbstverständlich eine separate Spendenbescheinigung aus.